Auszug aus Antenne auf dem Dach - Immobilienpreis im Keller
...... zu Vermögenseinbußen
In den Medien wird der Einfluss von Sendemasten auf das Käuferverhalten nach meiner Meinung bisher nicht genügend beachtet. Vor einiger Zeit hat jedoch eine Umfrage von Maklern dazu wichtige Erkenntnisse ergeben[27]. Während im ersten Teil der Umfrage bereits 70 % der befragten Makler sich dazu äußern konnten, dass die Auswirkung von Sendemasten in einem Umkreis von 150 m verkaufshemmend wirken, hat der zweite Teil der Umfrage ergeben, dass selbst bei einem 50 %igen Wertminderungsansatz das Verkaufsobjekt quasi unverkäuflich war. Nach dieser Umfrage wird bereits von einer Wertminderung für 38,5 Millionen m² Fläche in München gesprochen. Unter Annahme einer Wertminderung von € 500,00 pro m² berechnen die Makler deshalb bereits jetzt einen Schaden am Privatvermögen von ca. € 19 Milliarden. Selbst Topimmobilien werden in der Nähe von Sendeanlagen zu „Karteileichen“. Makler dürften deshalb im Zuge ihrer Vertragspflichten künftig verpflichtet sein, ihren Auftraggeber auf die bestehende Problematik, nämlich Nähe von Mobilfunkanlagen, besonders hinzuweisen[28].
Diese Verpflichtung zur Information auf bestehende Mobilfunkanlagen obliegt auch dem Vermieter und zwar nicht nur meines Erachtens hinsichtlich einer Anlage auf seinem Gebäude, in dem der mögliche Mieter künftig wohnen will, sondern auch auf Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft.
[27] Immobilien- und Wirtschaftsrecht 2002, 60 f.
[28] Vgl. hierzu Sebode in Immobilien, Wirtschaft und Recht 2002, 61.
Quelle: http://www.buergerwelle.de/de/themen/recht/immos.html
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