Sonntag, 26. Juli 2015

Zusammenfassung - Bürgerinitiative Südsteiermark - Bürger gegen BOS-Blaulichtfunk-Sendeanlagen

Zusammenfassung "Was bisher geschah" 


Die Anbahnung

Die Abteilung "Katastrophenschutz" des Amtes der stmk. Landesreg. ist zumindest seit dem Jahre 2009 mit der Errichtung von BOS-Sendeanlagen in der Stmk. beauftragt.
Bauwerber ist die Firma Alcatel, die für den Betreiber die Akquise und Durchführung koordiniert.
Im Frühjahr 2015 kontaktierte in Mitarbeiter der Tetron, Herr Resch, einen Grundstückseigentümer in Leibnitz. Letztendlich wurde dieser dazu überredet, sein Grundstück für die nächsten 25 Jahre für eine BOS-Sendeanlage zur Verfügung zu stellen.
"Andernfalls könne dies erzwungen werden oder man würde einen Nachbarn finden."
Sofort wurde der vermeintliche Bauplatz gerodet. Ob um eine Rodungsbewilligung angesucht wurde, ist nicht bekannt (aber wahrscheinlich).

Eine Information an die betroffenen Bewohner des Gebietes gab es bisher nicht. Weder seitens der Gemeinde, der Bezirksverwaltungsbehörde, des landes Steiermark oder des Bauwerbers.

Für die Errichtung einer BOS-Sendeanlage, also einem sehr hoher Gittermasten mit Antenne, sind mehere gesonderte Bewilligungen notwendig.
Diese erstrecken sich von der Baubewilligung (Gemeinde) über eine Naturschutzrechtliche (BH-Leibnitz), eine Rodungsbewilligung und evtl. eine Luftfahrtbehördliche, wenn der Mast den Flugverkehr beeinträchtigen könnte.

Die Baubewilligung

Zeitgleich wurde bei der Gemeinde Wagna um eine Baubewilligung angesucht. Baubehörde 1. Instanz ist Herr Bgm Stradner (SPÖ).
Hier passierte ein möglicher Fehler.
Laut steiermärkischem Baugesetzt handelt es sich bei der Errichtung von Funkanlagen um "Anzeigepflichtige Anlagen", was ein etwas vereinfachtes Verfahren mit sich bringt.
Darin ist geregelt, dass, wenn sich die Funkanlage mehr als 300 Meter vom Bauland befinden wird, KEINE Zustimmung etwaiger Nachbarn oder Anreiner notwendig ist!
Ein wesentlicher Vorteil für den Bauwerber und gleichzeitig gavierender Nachteil für die Nachbarn ist hier, dass im "Anzeigeverfahren" die Nachbarn so keinerlei Parteistellung haben und somit auch keine Nachbarrechte einbringen können.

Kontrolliert man jedoch den Abstand der geplanten Sendeanlage bis zum nächstgelegenen Bauland, so fällt sogar einem Laien auf, dass der notwendige Abstand nicht erreicht wird.
Somit hätte der Bauwerber die Zustimmungen aller Nachbarn einholen müssen, bzw. das Bauamt der Gde. Wagna diese Zustimmungserklärungen (Unterschriften) als Voraussetzung nachfragen müssen.
Diese Zustimmungen der Nachbarn wurden jedoch nie nachgefragt oder erteilt!

Der Baubescheid wurde also voraussichtlich von Herrn Bgm Stradner unter dieser Annahme ausgestellt, dass sich die Anlage mehr als 300 Meter vom Bauland entfernt befinden wird und daher die Nachbarn auch keine Rechte geltend machen können.

Laut stmk. BauG muss jedoch, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte "Anzeigeverfahren" nicht erfüllt werden, beispielsweise wenn Nachbarn keine Zustimmung erklären, ein "normales" Bauverfahren eingeleitet werden.
Dort haben Nachbarn zwar ebenfalls sehr eingeschränkte Nachbarschaftsrechte, dennoch haben sie zumindest eine Parteistellung und ein Auskunfsrecht.

Der Bürgermeister Stradner wird somit aufgefordert, den ausgestellten aber fehlerhaften und ungültigen Baubescheid endlich für ungültig zu erklären und ein gesetzeskonformes Bauverfahren einzuleiten.

Die Natur

Nach der Baubewilligung wurde um eine Naturschutzrechtliche Genehmigung bei der BH-Leibnitz angesucht.
Die Sachbearbeiterin des Anlagenreferats, Frau Skorianz, sichert ihre Entscheidung naturgemäß ab, indem sie sie auf Gutachten und Stellungnahmen abstellt.
Vom eigentlichen Betreiber, der Katastrophenschutzabteilung der Landesregierung wurde bei Hr. SV Hoffmann (in der Baubezirksleitung) ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass - wie zu erwarten - eher positiv für den Auftraggeber ausfällt.
Seine Bedenken bezüglich der (großen) Höhe des Mastens wurden sofort entkräftet, indem der Masten neu geplant wurde und nun etwas kürzer ist.
Seiner Ansicht nach ist der hohe Gittermast aus schon 500 Meter Entfernung nicht mehr als solcher zu erkennen.

Die Umweltanwältin des Landes Steiermark, Frau HR MMag Pöllinger, deren Aufgabe der Schutz unserer Natur und des Landschaftsbildes ist, äußerte sich ablehnend der Errichtung gegenüber und lehnt diese ab.

Letztendlich hat die BH-Leibnitz die Naturschutzrechtliche Genehmigung - entgegend der Kritik der Umweltanwältin erteilt, mit der Begründung, dass die Volkwirtschaftlichen Interessen die der Natur und des Naturschutzes überwiegen.

Status Quo

Aktuell wurde die (zwischenzeitlich formierte) Bürgerinitiative Südsteiermark von der Katastrophenschutzabteilung informiert, dass der BOS-Sendemasten "leider" gebaut werden würde.

Die betroffenen Bürger fordern jedoch noch bei der Gemeinde ihr (gesetzliches) Recht auf ein korrektes Bauverfahren ein. Hier gibt es noch keine Reaktionen seitens der Gemeinde.
Eine ordentliche Bauverhandlung vor Ort, die öffentlich ausgeschrieben wird und zu der auch die Nachbarn geladen werden, gibt es somit noch nicht.
Ein Beginn der Bauarbeiten hat noch nicht stattgefunden, obwohl er rechtlich möglich wäre.
In den nächsten Monaten wird von den Bürgern ihr Recht weiter eingefordert und evtl. gerichtlich durchgesetzt.
Unterschriftenlisten von Unterstützern sind vorhanden.

Zur Bürgerinitiative


Die Bürgerinitiative Südsteiermark formierte sich aus den betroffenen Bürgern der unterschiedlichen Standorte.
Aktuell sind BOS-Sendeanlagen in Wagna, Kitzeck, Klöch und einem weiteren, noch unbekannten Ort.
Der Standort in Kitzeck, vertreten durch den ehem. Vizebürgermeister und langjährigen Schuldirektor, Herrn Otto Jager, war kürzlich in den Zeitungen.
Für den geplanten Standort in Aflenz/Wagna sprechen sich viele Bürger auch in Form einer Unterschriftenliste aus.

Die Bedenken der Bürger 

sind:

Zerstörung unserer Natur und unseres typischen Landschaftsbildes, das gerade bei Touristen sehr geschätzt ist. Damit eine Gefährdung des Tourismusstandorts und der Tourismusbetriebe.
"Kein Urlauber schaut gerne aus seinem Hotelzimmer in einen Funkmasten"

Ein Wertverlust der naheliegenden Grundstücke von über 50% (Vergleichswerte aus Deutschland).
Wer entschädigt die Grundstückseigentümer, die nicht einmal Parteistellung oder ein Anhörungsrecht haben?

Schädigung von Menschen, Tieren und Natur durch die niederfrequente, "permanente" Strahlung der BOS-Antenne. (Im Gegensatz zu einem Handymasten strahlt eine BOS-Antenne permanent)
Obwohl das Argument der gesundheitlichen Auswirkung von Strahlung in einem Bewilligungsverfahren sehr schwer zu belegen ist, gibt es dennoch bereits viele Studien zu den negativen Auswirkungen (Mißbildungen bei Mensch und Tier) und auch große Sorgen der Bewohner.

Kritisiert wird

die mangelnde Transparenz des Entscheidungsverfahrens und die fehlende, frühzeitige Information der Betroffenen.
Die Beschneidung der Bürger- und Nachbarschaftsrechte

Weitere Informationen

über Personen und Fakten auf Zuruf

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