Bürgerinitiative für Umweltschutz, Naturschutz, den Schutz unseres Ortsbildes und Landschaftsbildes im Naturpark Südsteirisches Weinland. Für einen verträglichen Standort des BOS-Behördenfunk/Blaulichtfunk-Sendemasten.
Freitag, 31. Juli 2015
Dienstag, 28. Juli 2015
Auszug - Antenne auf dem Dach - Immobilienpreis im Keller Wertminderung durch Mobilfunk
Auszug aus Antenne auf dem Dach - Immobilienpreis im Keller
...... zu Vermögenseinbußen
In den Medien wird der Einfluss von Sendemasten auf das Käuferverhalten nach meiner Meinung bisher nicht genügend beachtet. Vor einiger Zeit hat jedoch eine Umfrage von Maklern dazu wichtige Erkenntnisse ergeben[27]. Während im ersten Teil der Umfrage bereits 70 % der befragten Makler sich dazu äußern konnten, dass die Auswirkung von Sendemasten in einem Umkreis von 150 m verkaufshemmend wirken, hat der zweite Teil der Umfrage ergeben, dass selbst bei einem 50 %igen Wertminderungsansatz das Verkaufsobjekt quasi unverkäuflich war. Nach dieser Umfrage wird bereits von einer Wertminderung für 38,5 Millionen m² Fläche in München gesprochen. Unter Annahme einer Wertminderung von € 500,00 pro m² berechnen die Makler deshalb bereits jetzt einen Schaden am Privatvermögen von ca. € 19 Milliarden. Selbst Topimmobilien werden in der Nähe von Sendeanlagen zu „Karteileichen“. Makler dürften deshalb im Zuge ihrer Vertragspflichten künftig verpflichtet sein, ihren Auftraggeber auf die bestehende Problematik, nämlich Nähe von Mobilfunkanlagen, besonders hinzuweisen[28].
Diese Verpflichtung zur Information auf bestehende Mobilfunkanlagen obliegt auch dem Vermieter und zwar nicht nur meines Erachtens hinsichtlich einer Anlage auf seinem Gebäude, in dem der mögliche Mieter künftig wohnen will, sondern auch auf Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft.
[27] Immobilien- und Wirtschaftsrecht 2002, 60 f.
[28] Vgl. hierzu Sebode in Immobilien, Wirtschaft und Recht 2002, 61.
Quelle: http://www.buergerwelle.de/de/themen/recht/immos.html
Sonntag, 26. Juli 2015
Zusammenfassung - Bürgerinitiative Südsteiermark - Bürger gegen BOS-Blaulichtfunk-Sendeanlagen
Zusammenfassung "Was bisher geschah"
Die Anbahnung
Die Abteilung "Katastrophenschutz" des Amtes der stmk. Landesreg. ist zumindest seit dem Jahre 2009 mit der Errichtung von BOS-Sendeanlagen in der Stmk. beauftragt.Bauwerber ist die Firma Alcatel, die für den Betreiber die Akquise und Durchführung koordiniert.
Im Frühjahr 2015 kontaktierte in Mitarbeiter der Tetron, Herr Resch, einen Grundstückseigentümer in Leibnitz. Letztendlich wurde dieser dazu überredet, sein Grundstück für die nächsten 25 Jahre für eine BOS-Sendeanlage zur Verfügung zu stellen.
"Andernfalls könne dies erzwungen werden oder man würde einen Nachbarn finden."
Sofort wurde der vermeintliche Bauplatz gerodet. Ob um eine Rodungsbewilligung angesucht wurde, ist nicht bekannt (aber wahrscheinlich).
Eine Information an die betroffenen Bewohner des Gebietes gab es bisher nicht. Weder seitens der Gemeinde, der Bezirksverwaltungsbehörde, des landes Steiermark oder des Bauwerbers.
Für die Errichtung einer BOS-Sendeanlage, also einem sehr hoher Gittermasten mit Antenne, sind mehere gesonderte Bewilligungen notwendig.
Diese erstrecken sich von der Baubewilligung (Gemeinde) über eine Naturschutzrechtliche (BH-Leibnitz), eine Rodungsbewilligung und evtl. eine Luftfahrtbehördliche, wenn der Mast den Flugverkehr beeinträchtigen könnte.
Die Baubewilligung
Zeitgleich wurde bei der Gemeinde Wagna um eine Baubewilligung angesucht. Baubehörde 1. Instanz ist Herr Bgm Stradner (SPÖ).Hier passierte ein möglicher Fehler.
Laut steiermärkischem Baugesetzt handelt es sich bei der Errichtung von Funkanlagen um "Anzeigepflichtige Anlagen", was ein etwas vereinfachtes Verfahren mit sich bringt.
Darin ist geregelt, dass, wenn sich die Funkanlage mehr als 300 Meter vom Bauland befinden wird, KEINE Zustimmung etwaiger Nachbarn oder Anreiner notwendig ist!
Ein wesentlicher Vorteil für den Bauwerber und gleichzeitig gavierender Nachteil für die Nachbarn ist hier, dass im "Anzeigeverfahren" die Nachbarn so keinerlei Parteistellung haben und somit auch keine Nachbarrechte einbringen können.
Kontrolliert man jedoch den Abstand der geplanten Sendeanlage bis zum nächstgelegenen Bauland, so fällt sogar einem Laien auf, dass der notwendige Abstand nicht erreicht wird.
Somit hätte der Bauwerber die Zustimmungen aller Nachbarn einholen müssen, bzw. das Bauamt der Gde. Wagna diese Zustimmungserklärungen (Unterschriften) als Voraussetzung nachfragen müssen.
Diese Zustimmungen der Nachbarn wurden jedoch nie nachgefragt oder erteilt!
Der Baubescheid wurde also voraussichtlich von Herrn Bgm Stradner unter dieser Annahme ausgestellt, dass sich die Anlage mehr als 300 Meter vom Bauland entfernt befinden wird und daher die Nachbarn auch keine Rechte geltend machen können.
Laut stmk. BauG muss jedoch, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte "Anzeigeverfahren" nicht erfüllt werden, beispielsweise wenn Nachbarn keine Zustimmung erklären, ein "normales" Bauverfahren eingeleitet werden.
Dort haben Nachbarn zwar ebenfalls sehr eingeschränkte Nachbarschaftsrechte, dennoch haben sie zumindest eine Parteistellung und ein Auskunfsrecht.
Der Bürgermeister Stradner wird somit aufgefordert, den ausgestellten aber fehlerhaften und ungültigen Baubescheid endlich für ungültig zu erklären und ein gesetzeskonformes Bauverfahren einzuleiten.
Die Natur
Nach der Baubewilligung wurde um eine Naturschutzrechtliche Genehmigung bei der BH-Leibnitz angesucht.Die Sachbearbeiterin des Anlagenreferats, Frau Skorianz, sichert ihre Entscheidung naturgemäß ab, indem sie sie auf Gutachten und Stellungnahmen abstellt.
Vom eigentlichen Betreiber, der Katastrophenschutzabteilung der Landesregierung wurde bei Hr. SV Hoffmann (in der Baubezirksleitung) ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass - wie zu erwarten - eher positiv für den Auftraggeber ausfällt.
Seine Bedenken bezüglich der (großen) Höhe des Mastens wurden sofort entkräftet, indem der Masten neu geplant wurde und nun etwas kürzer ist.
Seiner Ansicht nach ist der hohe Gittermast aus schon 500 Meter Entfernung nicht mehr als solcher zu erkennen.
Die Umweltanwältin des Landes Steiermark, Frau HR MMag Pöllinger, deren Aufgabe der Schutz unserer Natur und des Landschaftsbildes ist, äußerte sich ablehnend der Errichtung gegenüber und lehnt diese ab.
Letztendlich hat die BH-Leibnitz die Naturschutzrechtliche Genehmigung - entgegend der Kritik der Umweltanwältin erteilt, mit der Begründung, dass die Volkwirtschaftlichen Interessen die der Natur und des Naturschutzes überwiegen.
Status Quo
Aktuell wurde die (zwischenzeitlich formierte) Bürgerinitiative Südsteiermark von der Katastrophenschutzabteilung informiert, dass der BOS-Sendemasten "leider" gebaut werden würde.Die betroffenen Bürger fordern jedoch noch bei der Gemeinde ihr (gesetzliches) Recht auf ein korrektes Bauverfahren ein. Hier gibt es noch keine Reaktionen seitens der Gemeinde.
Eine ordentliche Bauverhandlung vor Ort, die öffentlich ausgeschrieben wird und zu der auch die Nachbarn geladen werden, gibt es somit noch nicht.
Ein Beginn der Bauarbeiten hat noch nicht stattgefunden, obwohl er rechtlich möglich wäre.
In den nächsten Monaten wird von den Bürgern ihr Recht weiter eingefordert und evtl. gerichtlich durchgesetzt.
Unterschriftenlisten von Unterstützern sind vorhanden.
Zur Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative Südsteiermark formierte sich aus den betroffenen Bürgern der unterschiedlichen Standorte.
Aktuell sind BOS-Sendeanlagen in Wagna, Kitzeck, Klöch und einem weiteren, noch unbekannten Ort.
Der Standort in Kitzeck, vertreten durch den ehem. Vizebürgermeister und langjährigen Schuldirektor, Herrn Otto Jager, war kürzlich in den Zeitungen.
Für den geplanten Standort in Aflenz/Wagna sprechen sich viele Bürger auch in Form einer Unterschriftenliste aus.
Die Bedenken der Bürger
sind:Zerstörung unserer Natur und unseres typischen Landschaftsbildes, das gerade bei Touristen sehr geschätzt ist. Damit eine Gefährdung des Tourismusstandorts und der Tourismusbetriebe.
"Kein Urlauber schaut gerne aus seinem Hotelzimmer in einen Funkmasten"
Ein Wertverlust der naheliegenden Grundstücke von über 50% (Vergleichswerte aus Deutschland).
Wer entschädigt die Grundstückseigentümer, die nicht einmal Parteistellung oder ein Anhörungsrecht haben?
Schädigung von Menschen, Tieren und Natur durch die niederfrequente, "permanente" Strahlung der BOS-Antenne. (Im Gegensatz zu einem Handymasten strahlt eine BOS-Antenne permanent)
Obwohl das Argument der gesundheitlichen Auswirkung von Strahlung in einem Bewilligungsverfahren sehr schwer zu belegen ist, gibt es dennoch bereits viele Studien zu den negativen Auswirkungen (Mißbildungen bei Mensch und Tier) und auch große Sorgen der Bewohner.
Kritisiert wird
die mangelnde Transparenz des Entscheidungsverfahrens und die fehlende, frühzeitige Information der Betroffenen.Die Beschneidung der Bürger- und Nachbarschaftsrechte
Weitere Informationen
über Personen und Fakten auf Zuruf
Mittwoch, 22. Juli 2015
KITZECK Funkmast sorgt für Ärger in Weinbauort
Auch in Kitzeck im Sausal soll das typische Ortsbild zerstört werden! Warum versteckt man die Antenne nicht einfach im Kirchturm, der genau daneben steht?
Posted by Bürgerinitiative Südsteirisches Weinland on Dienstag, 21. Juli 2015
Dienstag, 21. Juli 2015
Kleine Zeitung: Kitzeck - Funkmast sorgt für Ärger in Weinbauort
Am Rande des Ortszentrums von Kitzeck soll ein etwa 35 Meter hoher Funkantennenmast errichtet werden.
Etliche Anrainer bangen um Ortsbild und Wertminderung ihrer Immobilien. Es ist eine grobe Beeinträchtigung für unsere Kulturlandschaft und unser Landschaftsschutzgebiet in Kitzeck“, befürchtet Otto Jager. „Zudem wird der Wert der Grundstücke vermindert, es gibt auch gesundheitliche Bedenken.“Der Pensionist kämpft gegen einen geplanten Funkantennen-Mast in der Nähe des Kitzecker Ortszentrums, sammelte Unterschriften gegen das Projekt. „Wir erachten dies als eine unzumutbare Unverschämtheit.“ Am Waldrand bei der Messnerwiese, wenige hundert Meter Luftlinie von der Kirche entfernt, soll ein Funkmast für das neue Behördensystem BOS errichtet werden. Die Höhe beträgt rund 35 Meter, der Mast würde damit die umliegenden Bäume überragen. Ein erster Standort am Gratzlkogel war abgelehnt worden. „Und das, obwohl der Platz von Experten als besser eingestuft worden war“, ärgert sich Jager. Dort gebe es aber zwei prominente Ferienwohnungsbesitzer. Nun soll der Masten auf dem Areal, das der Kirche gehört, aufgestellt werden.
Der Bürgermeisterin Ursula Malli wirft Jager vor, sie wolle die Errichtung des Masts in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchboxen.In den Kirchturm von Kitzeck kann die Antenne nicht integriert werdenIn den Kirchturm von Kitzeck kann die Antenne nicht integriert werdenFoto © Thomas Wieser „Ein Sender ist nirgends schön“, räumt die Ortschefin ein. Allerdings: „Ich habe die Verantwortung über den Katastrophenschutz in der Gemeinde.“ Und, um diesen zu gewährleisten, müsse ein Sender in diesem Gebiet errichtet werden. Sie hätte anderen Standort favorisiert, sich auch für die Integrierung einer Antenne in den Kirchturm ausgesprochen. Dies sei technisch aber nicht möglich. Angst um das Ortsbild habe sie nicht: „Wenn der Masten am Waldrand steht, ist das nicht so schlimm.“ Wenig Freude hat indes auch der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Josef Riemer, der in Kitzeck wohnt, mit dem Mast. Das idyllische Panoramabild des Weinbauortes könne zerstört werden, Grundstücke und Häuser würden wohl weniger wert. „Mir geht es schlecht damit. Aber die Errichtung ist wohl notwendig, um den Katastrophenschutz zu gewährleisten.“
Wie geht es nun weiter? „Es muss erst ein Bauverfahren eingeleitet werden“, so Malli. „Ich weiß nicht, wann der Mast aufgestellt wird.“
Quelle: Kleine Zeitung
Montag, 20. Juli 2015
Antwort der Landesregierung vom 17.07.2015
Antwort der Landesregierung
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Landesamtsdirektion
GZ: LADKS-64868/2014-28
Graz, am 14.07.2015
Ggst.: Bedenken BOS Sendeanlage in Aflenz/Wagna; Standort Schönegg
Die Sprechfunktechnologie der steirischen Einsatzorganisationen ist mittlerweile „in die Jahre“ gekommen. Um den Sicherheitsstandard halten zu können, errichtet das Land Steiermark und das Bundesministerium für Inneres ein gemeinsames Sicherheitsfunknetz zur Bewältigung von Krisen- und Katastrophenfällen in der Steiermark.
Zurzeit betreibt jede Einsatzorganisation ihr eigenes Funknetz. Zukünftig steht ein einheitlicher, dem Stand der Technik, sowie den spezifischen Anforderungen der Blaulichtorganisationen (Rettung, Feuerwehr, etc.) entsprechender, digitaler Bündelfunkdienst für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Verfügung.
Aufgrund der vorliegenden Einwände zum Bau des Standortes Schönegg/Knillyweg, muss mit Bedauern festgestellt werden, dass die Errichtung des Standortes für den Funkbetrieb der örtlichen Blaulichtorganisationen notwendig ist. Gemäß des vorliegenden Naturschutzbescheides werden auch Maßnahmen umgesetzt, wie z. B. die Reduzierung der Höhe. Es wird zugesichert, dass alle behördlichen Auflagen strengstens eingehalten werden.
Selbstverständlich wurden auch mögliche Alternativen geprüft. Um diesen Standort zu ersetzen, müssen zwei Ersatzstandorte gebaut werden, was nicht als Verbesserung der Situation angesehen werden kann.
Eine vorhandene und geeignete Infrastruktur zur Mitnutzung ist auch vor Ort nicht gegeben.
Nachdem, trotz noch bestehender Versorgungslücken im Funknetz, die Feuerwehr und die Polizei im Bezirk Leibnitz seit 01.07.2015 den Funkbetrieb am neuen Sicherheitsfunknetz aufgenommen haben und die Rettungsdienste in Kürze folgen werden, sehen wir uns gezwungen, die Standorterrichtung rasch vorzunehmen.
Wir bitten um Verständnis, aber dieses Sicherheitsfunknetz wird ausschließlich für unsere steirischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Feuerwehr, Rettung, etc.) zur Bewältigung von Krisen-, Katastrophen- und Großschadensereignissen, aber auch im „täglichen Einsatz“ genutzt. Es erfolgt keine kommerzielle Vermarktung des Netzes.
Da der gegenständliche Standort primär zur Funkabdeckung für ihre Region benötigt wird, ersuchen wir sie, im Interesse der Sicherheit von Bewohnern und Gästen, um Verständnis, dass wir auf die Standorterrichtung nicht verzichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Fachabteilungsleiter i.V.
Mag. Helmut Kreuzwirth
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Landesamtsdirektion
GZ: LADKS-64868/2014-28
Graz, am 14.07.2015
Ggst.: Bedenken BOS Sendeanlage in Aflenz/Wagna; Standort Schönegg
Die Sprechfunktechnologie der steirischen Einsatzorganisationen ist mittlerweile „in die Jahre“ gekommen. Um den Sicherheitsstandard halten zu können, errichtet das Land Steiermark und das Bundesministerium für Inneres ein gemeinsames Sicherheitsfunknetz zur Bewältigung von Krisen- und Katastrophenfällen in der Steiermark.
Zurzeit betreibt jede Einsatzorganisation ihr eigenes Funknetz. Zukünftig steht ein einheitlicher, dem Stand der Technik, sowie den spezifischen Anforderungen der Blaulichtorganisationen (Rettung, Feuerwehr, etc.) entsprechender, digitaler Bündelfunkdienst für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Verfügung.
Aufgrund der vorliegenden Einwände zum Bau des Standortes Schönegg/Knillyweg, muss mit Bedauern festgestellt werden, dass die Errichtung des Standortes für den Funkbetrieb der örtlichen Blaulichtorganisationen notwendig ist. Gemäß des vorliegenden Naturschutzbescheides werden auch Maßnahmen umgesetzt, wie z. B. die Reduzierung der Höhe. Es wird zugesichert, dass alle behördlichen Auflagen strengstens eingehalten werden.
Selbstverständlich wurden auch mögliche Alternativen geprüft. Um diesen Standort zu ersetzen, müssen zwei Ersatzstandorte gebaut werden, was nicht als Verbesserung der Situation angesehen werden kann.
Eine vorhandene und geeignete Infrastruktur zur Mitnutzung ist auch vor Ort nicht gegeben.
Nachdem, trotz noch bestehender Versorgungslücken im Funknetz, die Feuerwehr und die Polizei im Bezirk Leibnitz seit 01.07.2015 den Funkbetrieb am neuen Sicherheitsfunknetz aufgenommen haben und die Rettungsdienste in Kürze folgen werden, sehen wir uns gezwungen, die Standorterrichtung rasch vorzunehmen.
Wir bitten um Verständnis, aber dieses Sicherheitsfunknetz wird ausschließlich für unsere steirischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Feuerwehr, Rettung, etc.) zur Bewältigung von Krisen-, Katastrophen- und Großschadensereignissen, aber auch im „täglichen Einsatz“ genutzt. Es erfolgt keine kommerzielle Vermarktung des Netzes.
Da der gegenständliche Standort primär zur Funkabdeckung für ihre Region benötigt wird, ersuchen wir sie, im Interesse der Sicherheit von Bewohnern und Gästen, um Verständnis, dass wir auf die Standorterrichtung nicht verzichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Fachabteilungsleiter i.V.
Mag. Helmut Kreuzwirth
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